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09.03.2022

Grundsteuer, Zensus, Mikrozensus

In diesem Jahr werden Immobilienbesitzer stark gefordert.
Zum Einen: Im Zuge der Grundsteuerreform müssen Immobilien neu bewertet werden. Eine Art zweite Steuererklärung für Eigentümer wird bereits ab dem 1.7.2022 fällig.
Zum Zweiten: Der Zensus 2022 ist eine für Mai 2022 in Deutschland geplante Volkszählung, mit der Bevölkerungs- sowie Wohnungsdaten gewonnen werden, die in der Europäischen Union im Abstand von zehn Jahren erhoben werden.
Zum Dritten: Alle vier Jahre werden im Mikrozensus vertiefende Fragen zum Thema Wohnen gestellt – so auch 2022.
Wer ist in der Pflicht? Und was ist zu beachten?

Auf dem Einwohnertreff am 14. Mai 2022 werden wir zu diesem Thema Experten einladen, um Ihnen Hilfestellung zu geben. Zeit: 15:00 - 18:00 Uhr, Gemeindezentrum Kaltenmark.

Einen hilfreichen Verbraucherratgeber hat die Mitteldeutsche Zeitung am 09. März 2022 veröffentlicht „Jetzt sind die Eigentümer in der Pflicht“ (Kulturteil S. 20) Daraus finden Sie im Downloadbereich eine Beispielrechnung und eine Übersicht der hilfreichen Portale im Internet.

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